Was ist EBS – Müll?
Der Begriff "Ersatzbrennstoff (EBS)"
existiert im Gesetz nicht. Ersatzbrennstoff ist hier definiert
als "Abfall zur (thermischen) Verwertung".
Da es sich bei "Ersatzbrennstoff" um Abfall handelt,
muss die geplante EBS--Müllverbrennungsanlage die Grenzwerte
der 17. BImSchV "Verbrennung und Mitverbrennung von
Abfällen" einhalten!!!
Ersatzbrennstoffe weisen das
gleiche Schadstoffspektrum wie Restabfälle auf! Sie
werden nicht schadstoffentfrachtet! Die Vorsortierung erfolgt
vorrangig nach dem Heizwert. Häufig sind Ersatzbrennstoffe
eher noch schadstoffbeladener als "normaler" Abfall.
Grund: heizwertreiche Fraktionen bestehen zu einem großen
Teil aus Kunststoffen (mit teilweise hohem PVC-Anteil).
Daraus entstehen bei der Verbrennung
unter anderem krebserregende Dioxine.
In diesem Müllhaufen, aus dem Ersatzbrennstoff gewonnen wird, befinden sich unter anderem auch Kabel, Autoreifen und Sofas. Niemandem ist es möglich zu bestimmen, wie hoch bei der Verbrennung dieser Stoffe der Schadstoffausstoß ist. Nur wenige der Giftstoffe sind messbar und für die meisten existieren mangels Wissens nicht einmal Grenzwerte.
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